Microsoft Visio 2010 Premium
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- Artikel-Nr.: 96964607
- Herstellernummer: TSD-00018
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- exzellenter Support
Vorteile
Ideal für Ihre Geschäftsabwicklungen
Sie möchten Ihren Mitarbeitern die neue Jahresbilanz präsentieren oder Vorschläge unterbreiten, die die Abläufe innerhalb des Unternehmens optimieren? Mithilfe von MS Visio 2010 Premium haben Sie die Möglichkeit, in übersichtlichen Schemata, Schaubildern und Diagrammen komplexe Daten in wenigen Schritten in übersichtlichen Grafiken zusammenzufassen. Über die Onlinefreigabe können Sie Ihre Ergebnisse über mehrere Standorte hinweg teilen und auswerten.
Individuelle Erstellung und Anpassung von Diagrammen
Professionelle Diagramme lassen sich dank MS Microsoft Visio 2016 Professional im Handumdrehen erstellen. Vom Startbildschirm aus wählen Sie Ihr gewünschtes Design. Übersichtliche und verbesserte Symbolleisten sowie die Drag-&-Drop-Funktion helfen Ihnen, die wichtigsten Tools stets verfügbar zu haben. Verschiedene Formen und Größen lassen sich zu umfangreichen und aussagekräftigen Schaubildern zusammenstellen. Erstellen Sie zum Beispiel ein informatives Organigramm Ihres Unternehmens für die Firmenwebsite oder fassen Sie wichtige Leitsätze für Ihre Kunden zusammen. Werkzeuge für die Freigabe Ihrer Dateien erlauben es, dass unterschiedliche Nutzer an einem Diagramm zusammenarbeiten können.
Systemanforderungen: |
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Computer und Prozessor: |
x86- oder x64-Bit-Prozessor mit 1 Gigahertz (GHz) oder schneller und SSE2 |
Speicher: |
1 GB RAM (32-Bit); 2 GB RAM (64-Bit) |
Anzeige: |
Monitor mit einer Auflösung von 1.024 × 768 oder höher |
Betriebssystem: |
Windows® XP SP3 (32 Bit), Windows® Vista SP1, Windows® Server 2003 R2 mit MSXML 6.0, Windows® Server 2008 |
.NET Version: |
3.5, 4.0, oder 4.5 |
Grafik: |
min. 1280x800 |
Lieferumfang:
- Originaler Lizenzschlüssel für die online Aktivierung
- Verifizierter Highspeed Downloadlink, um die Software schnell & sicher zu beziehen.
- Rechnung auf Ihren Namen inkl. MwSt.
- Anleitung für die einfache Installation.
Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet keinen Produkt-Key Aufkleber (COA-Label). Dieses Angebot richtet sich an Privat sowie Unternehmen, Geschäftskunden, Behörden, Organisationen, Schulen, Gemeinden und Kirchen.
Wie kommen unsere Preise zustande ?
Das Grundprinzip des Softwarehandels besteht in der Kunst des Weglassens.
- Durch Mengenbündelung
- Entfall von Liefer und Lagergebühren, durch virtuelle Warenwirtschaft.
- Direktimporte
- Langjährige Bindung mit Distributoren.
- Geringe Gewinnspanne, Hauptpriorität bei Blitzhandel24 ist die Wertlegung sowie das Wachsen des Kundenstammes.
- Eine zentrale und schlanke Verwaltung.
- Mengenkäufe bei autorisierten Lieferanten/Distributoren.
- Entfall von hochpreisigen Marketinginvestitionen, da eher Wertlegung auf Stammkundschaft im Sinne "Kunden empfehlen Kunden"
realisieren wir Kostenvorteile, die wir über günstige Preise an unsere unsere Kunden weitergeben.
Ist dadurch die Qualität schlechter?
Wir versprechen unseren Kunden excellente Qualität. Die Preise beeinflussen die Qualität auf keiner Art und Weise, unsere Kunden erhalten geprüfte verifizierte Produkte. Zudem haben Sie bei Blitzhandel24 eine Absicherung bis zu 20.000€ über Trusted Shops sowie ein rechtlich sicheren Shop, durch EHI Prüfsiegel.
Rechtliche Hinweise
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt