Online Video Download – Videos vom Netz auf den Rechner

Schon ärgerlich, wenn man sich vorgenommen hat, ein Video später, wenn Zeit ist, anzuschauen – und es dann in der Mediathek oder beim Streamingportal nicht mehr verfügbar ist. „Hätte ich mir doch vorher noch schnell eine Kopie gezogen!“, denkt da so mancher. Aber ist so ein Online Video Download überhaupt legal oder bewegt man sich damit in einer rechtlichen Grauzone? Wir klären auf!

Was sagt das Gesetz zum Online Video Download?

Je nachdem, mit welcher Methode man ein Video exportieren und so eine Privatkopie erstellen will, bewegt man sich tatsächlich in einer rechtlichen Grauzone. Oder aber nicht!

Denn nach Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) darf man einzelne Vervielfältigungen zum Beispiel von Videos aus einer Mediathek zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern erstellen. Die dürfen dann aber natürlich nicht weiterverkauft oder gegen Geld verliehen werden.

Problematisch wird’s allerdings, wenn schon der Zugriff auf die Quelle des Videos – also der Streamingdienst oder die Mediathek – nicht ganz legal war. Beispielsweise, wenn man kein gültiges Abo abgeschlossen hat.

Außerdem kommt es darauf an, WIE die Privatkopie erstellt wird.

Wird der Bildschirminhalt mit einer speziellen Software wie beispielsweise Web Video Recorder Professional oder Web Video Recorder Premium gespeichert, während der Film läuft, ist alles okay.

Allerdings kann man auch direkt von der Grafikkarte ein Video exportieren – und dann wird’s kompliziert. Hierbei ist die Rechtslage nämlich nicht ganz eindeutig.

 

Wie bekomme ich nun den Online Video Download auf meinen PC?

 

Damit man Videos später anschauen kann und auch den „Ausschuss“ der Streamingdienste oder Mediatheken nicht mehr verpasst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Online Video Download zu starten.

Mit einer sogenannten Screen-Capture-Software zum Beispiel kann man den gesamten Bildschirm filmen, während das Video läuft. Danach lässt sich das Video exportieren.

Dazu nach der Installation und dem Programmstart das Aufnahmefenster auswählen. Dies zeigt dann den Ausschnitt des Bildschirms an, der aufgenommen werden soll. Dann Videoqualität und Speicherort wählen, und schon kann die Aufnahme gestartet werden.

Online Video Download
Bild: © Maksim M, stock.adobe.com

Komfortabler sind allerdings spezielle Programme zum Videomitschnitt wie Web Video Recorder Professional oder Web Video Recorder Premium.

In diesen Programmen ist ein Browser bereits enthalten, sodass beliebte Videoplattformen wie YouTube, Yahoo oder Stream direkt angesteuert werden können.

Nach der Installation und dem Start muss nur der Film angeklickt und die Auswahl „Von dieser Seite herunterladen“ getroffen werden. Das Video wird dann automatisch im Dateimanager abgespeichert, und der Online Video Download kann starten.

Weitere Vorteile dieser Software:

  • Die Videos können auf den Rechner, aufs Smartphone oder aufs Tablet exportiert und jederzeit angeschaut werden.
  • Dank der umfangreichen Datenbank in diesen Programmen ist auch eine gezielte Suche nach bestimmten Themen auf den unterstützten Videoportalen möglich.
  • Lautstärke, Größe und Geschwindigkeit der Aufnahmen lassen sich anpassen.
  • Die Benutzeroberfläche lässt sich individuell ändern.
  • Ein Download Bericht ist derzeit einsehbar.
  • In der Medienbibliothek kann man eigene Ordner erstellen.
  • Automatische Erinnerungen, damit keine Lieblingssendung mehr verpasst wird.
  • Je nach Ausführung können die heruntergeladenen Dateien konvertiert werden.

Bei Streamingdiensten unbedingt auf das Kleingedruckte achten!

Dass man sich mit einem Online Video Download möglicherweise in einer rechtlichen Grauzone befindet, haben wir ja schon erwähnt.

Ganz deutlich wird das, wenn man sich mal das Kleingedruckte in den AGB’s der Verträge zum Beispiel mit Netflix anschaut.

Da heißt es nämlich: „Sie stimmen zu, Inhalte und Informationen, die auf Netflix zur Verfügung stehen oder die Sie von oder durch den Netflix-Dienst erhalten haben, nicht zu archivieren, zu vervielfältigen (…). Sie stimmen außerdem zu, jeglichen Kopierschutz im Netflix-Dienst nicht zu umgehen, zu entfernen, zu ändern, zu deaktivieren, herabzusetzen oder zu verhindern“.

Amazon und andere Streamingdienste haben ganz ähnliche Klauseln in ihren Verträgen, nach denen man sich also grundsätzlich strafbar macht, wenn man deren Inhalte mitschneidet.

Auch wenn das Urheberrechtsgesetz dem im Grunde genommen widerspricht – ob man das Risiko eingehen will, vom Anbieter gesperrt zu werden und gar nichts anschauen zu können, muss jeder selbst entscheiden.

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