Windows 10 Key: Post von der Staatsanwaltschaft wegen illegaler Lizenzen

Na, heute schon in den Briefkasten geguckt? Kann sein, dass darin ein Schreiben zu finden ist, dessen Absender einem erstmal den Blutdruck in die Höhe schnellen lässt. Es könnte sich dabei nämlich um eine Vorladung vom Staatsanwalt handeln. Und wem beim Lesen des Inhaltes dann einfällt, dass er irgendwann mal einen „supergünstigen“ Windows 10 Key zum „absoluten Schnäppchenpreis“ gekauft hat, dem verhagelt es die Laune möglicherweise gleich nochmal. Die Frage ist: Ging damals beim Kauf alles mit rechten Dingen zu – oder war der Windows Key etwa illegal? Und vor allem: Was droht den gutgläubigen Käufern jetzt?

Bei der Vorladung geht’s um den Windows Key

In den vergangenen Jahren wurden auf bekannten Verkaufs- und Auktionsplattformen immer wieder Windows Keys angeboten, die zum Teil erheblich unter dem normalen Verkaufspreis lagen. 

Käufer einer solchen billigen Windows 10 Lizenz sollen jetzt vor der Staatsanwaltschaft Aussagen zum Sachverhalt machen. Dabei geht es sowohl um die Version Windows 10 Home als auch um Windows 10 Pro.

Die Frage ist: Hat man sich mit dem Kauf strafbar gemacht?

Zunächst geht es bei der Vorladung darum zu klären, ob der Verdacht einer „strafbaren Urheberrechtsverletzung“ oder der „leichtfertigen Geldwäsche“ berechtigt ist.

Die Argumentation:

Mit Blick auf den eigentlichen Preis eines Windows 10 Keys (ab ca. 145 Euro), wie Microsoft ihn anbietet, hätte jeder sofort merken müssen, dass da etwas nicht stimmen kann und der Windows Key möglicherweise illegal ist.

Schließlich seien weder Windows 10 Pro noch Windows 10 Home für einen Preis von gerade mal 10 Euro zu haben.

Hauptsächlich aber will die Staatsanwaltschaft den Hinterleuten auf die Spur kommen, die Windows 10 Keys oder Microsoft Anwendungen extrem billig verkaufen. Als Betroffener sollte man sich im Falle einer Vorladung aber dennoch an einen Rechtsanwalt wenden.

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Ist mein Windows 10 Key illegal?

Ja und nein. Denn der Handel mit gebrauchter Software ist in Europa (anders als beispielsweise in den USA) grundsätzlich legal. 

Das Problem ist, dass nicht wenige Händler die Windows Keys illegal erwerben und dann etwa auf Ebay oder Amazon weiterverkaufen. Verboten ist auch, die Keys mehrfach zu nutzen.

Voraussetzung für einen legalen Verkauf, beispielsweise eines Windows 10 Keys ist, dass der Händler einen zertifizierten Nachweis erbringt, der zeigt, woher der Windows Key stammt. Vor allem muss der Produktschlüssel vor dem Verkauf ordnungsgemäß deaktiviert worden sein.

Sind diese Grundlagen erfüllt, ist die Windows 10 Lizenz legal. Wenn nicht, dann handelt es sich um illegale Software.

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So lässt sich ein legal weiterverkaufter Windows 10 Key erkennen

Wer hätte gedacht, dass man nicht nur Windows, Office und andere Microsoft-Anwendungen legal verkaufen darf? Selbst OEM- beziehungsweise Systembuilder-Versionen von Windows lassen sich problemlos weiterverkaufen, solange es sich dabei um legale Lizenzen handelt. Dumm nur, dass sich leider auch viele schwarze Schafe auf den Marktplätzen tummeln.

Diese Tipps helfen zu erkennen, ob es sich beim Verkäufer des Windows 10 Keys um einen seriösen Anbieter handelt – oder um jemanden, bei dem man Gefahr läuft, vor den Richter gezogen zu werden:

  • Die Verpackung der Boxed-Windows- oder Office-Lizenz muss vollständig sein, also auch die offizielle Produktkarte inklusive des Produktschlüssels beinhalten.
  • Der Händler muss einen Nachweis erbringen können, wo er selbst die gebrauchten Lizenzschlüssel erworben hat.
  • Den Windows Key muss man direkt bei Microsoft aktivieren und nicht erst über die Website eines Drittanbieters. 
  • Außerdem darf man den Produktschlüssel nicht mehrfach durch unterschiedliche User aktivieren.

Zusatztipp: Wer unsicher ist – Microsoft selbst bietet zur Prüfung, ob die Software legal ist, den Produktinformationsservice an. Hier sieht man nach der Eingabe einiger Daten schnell, ob man demnächst mit unangenehmer Post vom Staatsanwalt rechnen muss.

Welche Windows 10 Version die richtige für Privatanwender, Unternehmen oder Schulen ist, haben wir in unserem Blogartikel ebenfalls ausführlich beschrieben.

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